Der Hintergrund

 

Bauherr des Flughafens Berlin-Brandenburg
International (BBI) ist die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH,
die zu je 37% von Berlin und Brandenburg sowie zu 26%
vom Bund gehalten wird. Im Aufsichtsrat sind sowohl der brandenburgische Ministerpräsident, Platzeck, als auch der Regierende Bürgermeister von Berlin, Wowereit, vertreten.
Der Bund wird durch das Bundesministerium der Finanzen
und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vertreten.

 

Trotz vieler guter Argumente, insbesondere für den Standort Sperenberg, setzte die Politik den bestehenden Standort Schönefeld durch. Am 13. August 2004 erging der Planfeststellungsbeschluss des Landes (gleichzeitig als Gesellschafter der FBS auch Bauherr) Brandenburg; dieser sah den Abriss einer Startbahn, die Verlängerung der zweiten und den Neubau einer 4000m langen Bahn parallel zur bestehenden Bahn vor. Ungeachtet der Proteste der Bevölkerung wurde ein zeitlich uneingeschränkter Nachtflugbetrieb sowie ein paralleler Betrieb der Starbahnen genehmigt, wobei unterstellt wurde, dass die startenden Maschinen die Bahnen geradeaus verlassen und erst nach Erreichen einer gewissen Höhe abdrehen. Eine seit April 2004 geltende Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO, die mehr Sicherheitsabstand und – wie jetzt behauptet wird – ein frühzeitiges Abdrehen parallel startender Maschinen fordert, wurde bei der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen vorläufigen Berechnung der Abflugrouten nicht berücksichtigt.

Die Klagen gegen den Standort Schönefeld und seinen Ausbau wurden mit Beschluss des Bundesverwaltungsamtes vom 16. April 2006 im Wesentlichen abgewiesen. Durchgesetzt werden konnte lediglich ein totales Nachtflugverbot zwischen 0.00 und 5.00 Uhr, Einschränkungen von 22.00 bis 24.00 und von 5.00 bis 6.00 sowie eine Ausweitung der „Lärmschutzzonen“. Auch im Verwaltungsstreitverfahren vor dem BVerwG wurden die alten Flugrouten vorgelegt. So konnte das BVerwG die tatsächlichen Flugrouten und deren Folgen für die Bevölkerung in seiner Güterabwägung nicht berücksichtigen. Der Planergänzungsbeschluss von 2009 setzt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde die Vorgaben des BVerwG um. Noch immer werden allerding auch hier die jetzt aktuellen Flugrouten nicht berücksichtigt. Erst mit Vorstellung der neuen Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung am 6. September 2010 ist die Katze aus dem Sack. Der Planergänzungsbeschluss wird im übrigen wegen der noch immer großzügigen Nachtflugregelungen von Anrainern beklagt.

Was ist ein Planfeststellungsbeschluss? Insbesondere für große Infrastrukturmaßnahmen gibt es mit der Planfeststellung ein besonderes Verwaltungsverfahren. Wesentliches Merkmal ist die Konzentrationswirkung: Der Planfeststellungsbeschluss umfasst in der Regel alle wesentlichen Genehmigungen, wie z.B. die baurechtliche, die wasserrechtliche, die luftrechtliche oder umweltrechtliche Genehmigung. Ein formell bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss kann zwar aufgehoben werden – in der Praxis dürfte dies jedoch kaum vorkommen. Man spricht gerade bei luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen von einer erhöhten „faktischen Bestandskraft“.

 

 

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