Nicht die Fracht braucht die Nacht, sondern die Menschen, 5 Stunden Schlaf
sind nicht genug!
Aufruf: Das Umweltbundesamt (UBA) fordert für
stadtrandnahe Flughäfen wie BER ein Nachtflugverbot von
22:00-06:00 Uhr. Beteiligen Sie sich am Berliner Volksbegehren für ein Nachtflugverbot, sprechen Sie Nachbarn, Freunde und Bekannte an!
Für die Zustimmung zum Volksbegehren müssen die Unterschriftsbögen
ausgefüllt, unterschrieben und rechtzeitig an ein nebenstehendes Bezirksamt
mit der Tagespost gesendet werden:
>> Unterschriftsbogen (für einzelne Teilnehmer) zum Volksbegehren (PDF)
>> Unterschriftslisten (für mehrere Teilnehmer) zum Volksbegehren (PDF)
>> Wortlaut und Gegenüberstellung zum Volksbegehren (PDF)
>> Zur offiziellen Nachtflugverbot-Website
Fakten:
Berliner Volksbegehren über die Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)
Wesentlicher Inhalt des Volksbegehrens:
Kein planmäßiger Nachtflug (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) am neuen Flughafen Berlin Brandenburg International (BER).
Wie soll das erreicht werden?
Durch ein erfolgreich durchgeführtes (29.5.2012 bis 28.9.2012) Volksbegehren und durch einen anschließenden erfolgreichen Volksentscheid wird der Berliner Senat aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Land Brandenburg einzutreten, um im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm ein planmäßiges Nachtflugverbot am Flughafen BER nachträglich festzuschreiben. Das Berliner Volksbegehren ist die 2. Phase zur Einführung eines Nachtflugverbotes, der bei erfolgreichem Ausgang des Volksbegehrens durchzuführende Volksentscheid stellt die 3. (und letzte) Phase dar. Parallel zum Berliner Volksbegehren findet in Brandenburg vom 4.6.2012 bis zum 3.12.2012 ein entsprechendes Volksbegehren statt.
Welche Schwierigkeiten gibt es?
Die Hürden (Anzahl der gültigen Unterschriften) für das Volksbegehren und insbesondere für den Volksentscheid (25%-iges Quorum) sind hoch. Im Gegensatz zu einem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin über eine Gesetzesvorlage, welche das Abgeordnetenhaus von Berlin dann verabschieden muss, werden nach einem erfolgreichen Volksentscheid über die Änderung des Staatsvertrages von Berlin und Brandenburg (Änderung des gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg) die beiden Landesregierungen gezwungen, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, das Landesentwicklungsprogramm wie folgt zu ändern: „Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin- Brandenburg International (BER)Tagflug, aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren. Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden“. Ob die beiden Landesregierungen nach einem erfolgreichen Volksentscheid sowohl in Berlin als auch in Brandenburg diese Verhandlungen erfolgreich beenden, wird abzuwarten sein.
Wer ist stimmberechtig?
Stimmberechtigt sind alle Personen, die zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses stimmberechtigt sind, d.h. alle Deutschen, die am Tag der Unterzeichnung mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens 3 Monaten vor dem Unterschriftstag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie kann man dem Volksbegehren zustimmen?
Füllen Sie den amtlichen Unterschriftsbogen in Druckschrift vollständig aus unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums, der Anschrift (Hausnummer, Straße, Postleitzahl) der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin. Schreiben Sie leserlich, benutzen Sie keine Abkürzungen oder Gänsefüßchen, tragen Sie sich nicht mehrmals in Listen, sonst ist Ihre Stimme ungültig. Unterschreiben Sie mit Angabe des Datums.
Außer den amtlichen Unterschriftsbögen für jeweils eine Unterschrift gibt es auch amtliche Unterschriftslisten, in die sich bis zu 5 Personen eintragen können.
Wo erhält man die amtlichen Unterschriftsbögen, wo kann man sich in die Unterschriftslisten eintragen, wohin werden die ausgefüllten Bögen oder Listen geschickt?
1. Sie können die amtlichen Unterschriftsbögen und Unterschriftslisten herunterladen, nach dem Ausfüllen und Unterschreiben, schicken Sie die Liste an die Initiative für ein Nachtflugverbot an:
- c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V. Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin
Die GRÜNE LIGA leitet in regelmäßigen Abständen die ausgefüllten Bögen und Listen an den Berliner Landeswahlleiter weiter.
2. Sie können sich in die amtlichen Unterschriftsbögen oder Unterschriftslisten direkt eintragen, die im Rahmen einer Straßensammlung ausgelegt werden. Die jeweilige, sich an der Straßensammlung beteiligende Gruppe (z.B. Bürgerinitiativen gegen Fluglärm, Ortsverbände politischer Parteien) schickt die ausgefüllten Bögen.
3. Sie können sich in den Bürgerämtern, die als Auslegungsstellen bestimmt sind, in einen Unterschriftsbogen oder eine Unterschriftsliste eintragen. Die Auslegungsstellen der verschiedenen Berliner Bezirke finden sie hier. Die Öffnungszeiten der Bürgerämter sind montags 8 bis 15 Uhr, dienstags und donnerstags 11 bis 18 Uhr, mittwochs und freitags 8 bis 13 Uhr Einige Bürgerämter haben an ausgewählten Samstagen geöffnet, bitte informieren Sie sich auf den homepages der Bürgerämter. Die Bürgerämter leiten die ausgefüllten Unterschriftsbögen und Unterschriftslisten an den Berliner Wahlleiter weiter.
Achtung! Keine Versendung per E-Mail möglich. Online versendete Unterlagen sind ungültig. Auf der Website der Behörden werden mißverständlicherweise E-Mail-Adressen der Ämter genannt. Bitte keine Unterschriftsbögen an diese Adressen senden.
Chronologie der Schritte zum Nachtflugverbot in Berlin:
1. Phase: Die „Initiative für ein Nachtflugverbot“ hat im vergangenen Jahr knapp 28000 gültige Stimmen für die Einleitung eines Volksbegehrens in Berlin gesammelt und damit die notwendige Anzahl von 20000 unterstützenden Stimmen übertroffen. Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens in Berlin wurde im Oktober 2012 gestellt. Nach der inhaltlichen Stellungnahme des Berliner Senats und der Beratung über das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot im Berliner Abgeordnetenhaus wurde von der Trägerin des Volksbegehrens („Initiative für ein Nachtflugverbot“) Ende April 2012 die Durchführung des Volksbegehrens von der Berliner Senatsverwaltung verlangt.
2. Phase: Das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot beginnt am 29. Mai 2012 und endet am 28. September 2012. Um erfolgreich zu sein, müssen in diesem Zeitraum 7% aller Stimmberechtigten dem Volksbegehren zugestimmen, d.h. es müssen ca. 175000 gültige Stimmen für ein Nachtflugverbot gesammelt werden.
3. Phase: Ist das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot erfolgreich, so muss spätestens 4 Monate nach Veröffentlichung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens an einem Sonntag oder Feiertag in Berlin ein Volksentscheid durchgeführt werden. Der Volksentscheid gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und gleichzeitig mindestens ein Viertel aller Stimmberechtigten (25%-iges Quorum) zustimmt.



Leider darf ich wegen meiner italienischen Staatsangehörigkeit nicht mitzeichnen. Bin seit 1966 in der BRD! Na ja, scheinbar empfinden nur Menschen mit deutschem Pass Lärm! “Ausländer sind taub!”